Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgrundlagen für die Zusammenarbeit mit DigiRift
Präambel
Die DigiRift GmbH (nachfolgend "DigiRift" genannt) bietet Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung, KI-Beratung, KI-Entwicklung und KI-Schulungen an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen DigiRift und ihren Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen DigiRift und ihren Kunden geschlossen werden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DigiRift stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Leistungserbringung erklärt werden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der von DigiRift zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag, der Auftragsbestätigung oder dem Angebot.
(2) DigiRift ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch qualifizierte Dritte zu erbringen.
(3) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(4) Bei Workshops und Schulungen: DigiRift behält sich das Recht vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, DigiRift bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen angemessen zu unterstützen.
(2) Der Kunde stellt DigiRift alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung.
(3) Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der für die Koordination von Terminen und die Bereitstellung von Informationen verantwortlich ist.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann DigiRift Anpassungen der Termine sowie der Vergütung verlangen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag, der Auftragsbestätigung oder dem Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist DigiRift berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen.
(5) DigiRift behält sich das Recht vor, bei Workshops und Schulungen Vorauskasse zu verlangen.
§ 6 Leistungszeit und Verzug
(1) Die Leistungszeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, ist DigiRift berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen.
(3) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere von DigiRift nicht zu vertretende Umstände berechtigen DigiRift, die Leistungszeit angemessen zu verlängern.
§ 7 Abnahme und Gewährleistung
(1) Bei Werkleistungen ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich rügt.
(3) Bei Mängeln der Leistung ist DigiRift zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme, sofern keine anderen gesetzlichen Fristen gelten.
§ 8 Haftung
(1) DigiRift haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von DigiRift der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine weitergehende Haftung von DigiRift besteht nicht.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von DigiRift.
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) DigiRift räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die vertragsgegenständlichen Leistungen für eigene Zwecke zu nutzen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DigiRift.
(3) DigiRift behält sich das Recht vor, bereits bestehende Methoden, Tools und Komponenten sowie bei der Leistungserbringung gewonnenes Know-how auch bei Aufträgen Dritter zu verwenden.
(4) Bei der Verwendung von Open-Source-Software gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbestimmungen.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) DigiRift verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von DigiRift enthalten.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 11 Kündigung und Stornierung
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei Workshops und Schulungen gilt folgende Stornierungsregelung:
- Bei Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung
- Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
- Bei Stornierung weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Teilnahmegebühr
(4) Die Stornierung bedarf der Schriftform. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass DigiRift kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 12 Referenznennung
DigiRift ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und das Projekt in anonymisierter Form für Präsentationen zu nutzen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von DigiRift. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.